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Reiner Matthias Wagner -Mediator, Rechtsanwalt, Steuerberater

Reiner Matthias Wagner
Mediator, Rechtsanwalt, Steuerberater

und Bildhauer

Pappenheimstr. 11 / 80335 München / Tel.: 089 - 51657968 / Fax 089 - 54329538
mail: wagner-ra @ datevnet.de
(ohne Leerstellen vor und nach dem @, without blank before and after the @, sans vide avant et apres le @)


,

Lohnsteuerjahresausgleich/Lohnsteuerhilfe
Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner ”

 




Lohnsteuerhilfe ist hier nichts anderes als die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Meine Erfahrungen in diesem Bereich habe ich in 5 Jahren als Vorsitzender eines Lohnsteuerhilfevereines gemacht. Dabei habe ich überwiegend fremdsprachige Arbeitnehmer in gehobener Stellung betreut. Als Selbstständiger mit eigener Steuer- und Anwaltskanzlei biete ich die "Lohnsteuerhilfe" nunmehr nicht im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft in einem Lohnsteuerhlfeverein an sondern als Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner an zum Pauschalpreis, zwischen 50 und 250 EURO netto + 19% USt, der für diese Erklärungen von mir entsprechend der PDF Anlage enthaltenen Preisstaffel berechnet wird.
Sind im Rahmen der Steuererkärung auch Einkünfte aus Vermietung einer Wohnung zu bearbeiten, wird für diese Anlage ein gesonderter Preis, - nach Steuerberater Gebührenverordnung (mittlere Wertgebühr ab 50 EURO netto für Einnahmen / Werbungskosten - 6000 EURO, bis zu 135 EURO netto bei Einnahmen/ Werbungskosten v. 35 T - 40.000 EUR) -, berechnet, der bei der nächsten Erklärung als Werbungskosten für die Vermietung in der Steuererklärung wieder angesetzt werden kann.
Die Aufnahme von bis zu vier Steuerbescheinigungen für Kapitaleinkünfte, zur Prüfung ob der Ansatz vorteilhafter ist, oder bei Zinsen aus dem Ausland ist im Pauschalpreis enthalten.
Die Erklärungen können auch mit eingescannten Belegen und E-Mail bearbeitet werden

Einige typische Fragen:

  1. Wann lohnt sich die Erklärung:
    • wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen / was zum Beispiel der Fall ist bei:
      • Entfernungen Wohnung Arbeit von mehr als 9 km
      • Doppelter Haushaltsführung
      • Anerkanntem Arbeitszimmer bzw. hohen Kosten für beruflich genutzte Arbeitsmittel / Einrichtungsgegenstände
      • Kinderberteuungskosten wie Hort oder Kindergarten
      • Fortbildungskosten die nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden
      • Einsatzwechseltätigkeit
      • hohe nicht vollständig ersetzte Reisekosten
      • Berufsbedingter Umzug
    • Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben
    • Beide Ehegatten arbeiten mit Steuerklasse 4 und einer verdient deutlich weniger
    • Ein Ehegatte lebt im EU/EWR Ausland,- hier ist die Anlage EU/EWR von der ausländischen Steuerbehörde bestätigen zu lassen.
    • Sie zahlen Unterhalt für Verwandte im Ausland
    • hohen Eimalzahlungen bei Jahreseinkommen bis zu 55 T EUR / Ehegatten bis zu 110 T EUR
    • höheren Vorsorgekosten durch Beiträge zu zertifizierten "Rürup Rentenversicherungen"
    • Spenden und Kirchensteuer
    • nicht erstattete Artztkosten / Krankheitskosten von über 1000 EUR
    • Die Riesterzulagen erhalten Sie nur wenn Sie das entsprechende Formular mit der Steuererklärung abgeben
  2. Doppelter Haushalt
    • der Nachweis von Heimfahrten kann z.B. durch Tankbelege auf der Fahrt oder auch Geldabhebungen vom eigenen Konto am Geldautomaten am Heimatort erbracht werden.
    • Es ist ein eigener Hausstand am Heimatort erforderlich,- ein Zimmer bei den Eltern reicht dafür in der Regel nur wenn Sie für das Zimmer nachweislich auch Miete an die Eltern bezahlt haben -.
    • Der Lebensmittelpunkt kann auch bei nicht Verheirateten am Heimatort liegen, wenn dort der Schwerpunkt des privaten sozialen Netzes liegt, / Partnerschaften / Vereinsmitgiedschaften / regelmäßige Treffen am Stammtisch u.ä.
    • Auch die Anschaffung von Möbeln kann zu den Werbungskosten bei doppeltem Haushalt zählen
  3. Arbeitszimmer
    • sind nur noch unter eingeschränkten Umständen steuerlich absetzbar,
    • die für die Arbeit zu Hause angeschafften Möbel sind davon unabhängig als Arbeitsmittel geltend zu machen
  4. berufsbedingte Bewirtungskosten können auch bei Arbeitnehmern abgezogen werden, wenn die Belege zeitnah korrekt ausgefüllt werden, festzuhalten sind insbesondere
    • der volle Name aller bewirteter Personen
    • ein konkreter Anlass ,- einfache Floskeln wie Infogespräch oder ähnliches reichen nicht
    • der Kassenbeleg muss eine Liste aller Speisen und Getränke enthalten
  5. Haushaltsnahe Dienstleistungen
    sind auch in den Nebenkosten der gemieteten Wohnung oder selbst geutzten Eigentumswohung emthalten
Die Liste ist nur beispielhaft und erfasst die häufigsten Fälle.

Folgende Unterlagen sind für die Einkommensteuererklärung ggf. erforderlich:



1.    Für alle Steuerpflichtigen

1.1.        Zum Ausfüllen des Mantelbogens, ggf. die Unterschrift des Ehegatten (soweit nicht das ganze Veranlagungsjahr eine dauernde Trennung vorlag).

1.1.1.                       Sonderausgaben: Versicherungsbeiträge, Ausbildungskosten, Zuwendungsbescheinigungen (vormals Spendenquittung)

1.1.2.                       Außergewöhnliche Belastungen: Nachweis über die Zahlung von Scheidungskosten; Krankenkosten: Zahnarzt, Arzt, Heilpraktiker, Optiker u.ä., Beerdigungskosten (bei Tod eines Familienmitglieds, wenn der Nachlass nicht ausreicht um die Kosten zu tragen)

1.1.3.                       Belege über Zahlung von Unterhalt und die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers (Kopie des Steuerbescheides)

1.1.4.                       Körperbehindertennachweis (auch von eigenen unterhaltsberechtigten Kindern, soweit sie noch steuerlich berücksichtigt werden können)

1.1.5.                       Urkundenkopie bei Heirat,


1.2.        Anlage Kinder

1.2.1.                       Kopie der Geburtsurkunde im ersten Jahr

1.2.2.                        Ggf. Körperbehindertennachweis (auch von eigenen unterhaltsberechtigten Kindern, soweit sie noch steuerlich berücksichtigt werden können)

1.2.3.                       Schulgeld, Kinderbetreuungskosten (Kindergarten, Hort, Krippe Tagesmutter etc.)

1.2.4.                       bei Kindern über 18 Jahren, Nachweis der Ausbildung, Arbeitslosigkeit, + ggf. Nachweis der auswärtigen Unterbringung

1.3.        Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen:

1.3.1.                        Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen

1.3.2.                       Beleg über sonstige Einnahmen/Verluste, -Spekulation- ,



2.    Arbeitnehmer

2.1.        Die Lohnsteuer Bescheinigung des Arbeitgebers, ggf. auch die des Ehegatten.

2.2.        Belege über Werbungskosten: Fahrtkosten, typische Berufskleidung und deren Reinigung, Beiträge zur Gewerkschaft.

2.3.        Weiterbildungskosten, soweit selbst getragen, und dazu gehörende Reisekosten

2.4.        Umzugskosten, wenn beruflich veranlasst

2.4.1.                       Umzug an den Ort der neuen Tätigkeit, oder

2.4.2.                       mehr als 1 Stunde Fahrtzeitersparnis pro Arbeitstag ,- die Zeiten für hin und Rückfahrt werden zusammengerechnet -.

2.5.        Entgeltsbescheinigungen für Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld

2.6.        Bei ständig wechselnden Einsatzstellen oder Fahrtätigkeit
Eine Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitstage und Abwesenheit mit mehr als 8 Stunden, 14 Stunden oder 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und Bestätigung über Erstattungen des Arbeitgebers (Auslöse, Fahrtkosten)

2.7.        Ausgaben für beruflich veranlasste doppelte Haushaltführung (Miete, Strom, Nebenkosten, Fahrtkosten der Wohnung am Arbeitsort, Nachweis des eigenen Hausstandes am Heimatort)
Für den Nachweis, dass der Lebensmittelpunkt nicht am Ort der Arbeit liegt ist der Nachweis von mindestens 2 Heimfahrten monatlich erforderlich.

 

3.    Für Rentner

3.1.        Die Rentenbescheide der letzten 2 Jahre, ggfs. auch die des Ehegatten

4.    Bei Vermietung:

4.1.         Mieteinnahmen,

4.2.         Anschaffungskosten,

4.3.         Zins- und Reparaturaufwand,

4.4.         Grundsteuer, Hausversicherungen, Kaminkehrer

4.5.        ggf. Wohngeldabrechnungen der letzten 2 Jahre

5.    und alle Unterlagen, die Ihrer Meinung nach steuerlich bedeutsam sind. HIER INSBESONDERE BELEGE ÜBER HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN UND DEREN ZAHLUNG

 

Sollten Sie Fragen haben rufen sei mich bitte an.089 / 51657968

 

 

Copyright © 2015 Reiner Matthias Wagner / Rechtsanwalt und Steuerberater
Stand: 10. Mai 2015
Zu den übrigen Tätigkeitsbereichen siehe
www.reinermatthiaswagner.de
und
www.streit-beenden.com MEDIATION
Weblog mit Recherchen
zur Gesellschaftstheorie
siehe www.ra-rmw.com